Bril­len­ver­si­che­rung - Fiel­mann - Null­tarif-Versi­che­rung

Brillenversicherung - HanseMerkur und Fielmann

Bril­len­ver­si­che­rung - Fiel­mann

  • Absicherung bei Sehstärkenänderung, Bruch und Beschädigung
  • Hochwertige Qualitätsgläser für Einstärkenbrillen
  • Anspruch auf eine kostenlose Brille aus der Nulltarif-Kollektion

Ihre Bril­len­ver­si­che­rung für alle Fälle

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen für Brillen in der Regel keine Leistungen mehr. Brillen zum Nulltarif erhalten Sie nach wie vor bei Fielmann. Nach Abschluss der Brillenversicherung der HanseMerkur und Fielmann haben Sie Anspruch auf eine Brille aus der topmodischen Nulltarif-Kollektion von Fielmann. Weitere Leistungen sind die Absicherung bei Sehstärkenänderung, Bruch und Beschädigung sowie die Möglichkeit, alle zwei Jahre eine neue Brille aus der umfassenden Nulltarif-Kollektion auszuwählen.

Eine Brillenversicherung ist die ideale Krankenzusatzversicherung für alle, die auf eine Korrektionsbrille angewiesen sind.

Vorteile der Bril­len­ver­si­che­rung

Mit dem Abschluss der Brillenversicherung der HanseMerkur in Kooperation mit Fielmann sichern Sie sich viele Vorteile. Dazu gehören:

  • Kostenlose neue Nulltarif-Gläser bei Sehstärkenveränderung von mindestens 0,5 Dioptrien
  • Auswahl aus über 600 Fassungen aus der Nulltarif-Kollektion von Fielmann
  • Jederzeit kostenloser Ersatz aus der Nulltarif-Kollektion von Fielmann bei Bruch oder Beschädigung
  • Alle zwei Jahre Anspruch auf eine neue Brille aus der Nulltarif-Kollektion von Fielmann

Weitere Informationen erhalten Sie auf fielmann.de.

Versi­che­rungs­bei­trag zur Bril­len­ver­si­che­rung

Gesetzliche Regelleistungen für eine Brille gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch eingeschränkt. Das heißt, Sie zahlen die Kosten für eine Sehhilfe komplett aus eigener Tasche. Bei der Brillenversicherung der HanseMerkur in Kooperation mit Fielmann haben Sie die Wahl zwischen einer Brille mit Einstärkengläsern und einer Brille mit Mehrstärkengläsern.

  • Für eine Brille mit Einstärkengläsern zahlen Sie jährlich eine Prämie von 10 Euro.
  • Für eine Brille mit Mehrstärkengläsern zahlen Sie jährlich eine Prämie von 50 Euro.

Sie können sich bei Abschluss der Brillenversicherung auch für eine Zuzahlungsbrille entscheiden. Dann werden Ihnen bei einer Einstärkenbrille 15 Euro auf den Kaufpreis gutgeschrieben. Benötigen Sie eine Mehrstärkenbrille, werden Ihnen 70 Euro auf den Kaufpreis gutgeschrieben.

Fragen und Antworten zur Bril­len­ver­si­che­rung

Was ist eine Null­tarif-Versi­che­rung?

Ihre Brille zum Nulltarif

Bei der Nulltarif-Versicherung handelt es sich um eine private Krankenzusatzversicherung.

In allen Fielmann-Niederlassungen können Sie bei der Bestellung einer Brille die Fielmann Nulltarif-Versicherung der HanseMerkur abschließen. Gleich nach Abschluss Ihrer Brillenversicherung können Sie sich ein neues topmodisches Modell aus der Fielmann Nulltarif-Kollektion aussuchen.

Ändert sich während der Vertragslaufzeit Ihre Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien, besteht Anspruch auf eine neue Brille. Die Änderung der Sehstärke stellt entweder Ihr Augenarzt fest oder Sie lassen Ihre Augen direkt bei einem Sehtest des Optikers Fielmann untersuchen.

Kommt es zu einer Beschädigung Ihrer Sehhilfe, erhalten Sie ebenfalls einen Ersatz. Ob Sie dann eine neue Brille erhalten oder lediglich ein Glas oder beide Gläser ersetzt werden, ist vom jeweiligen Versicherungsfall abhängig. Nach einer Laufzeit von zwei Jahren suchen Sie sich bei Fielmann einfach eine neue Brille aus der Nulltarif-Kollektion aus.

Wichtiger Hinweis: Die Nulltarif-Versicherung gilt für Einstärken- oder Mehrstärkenbrillen von Fielmann, Kontaktlinsen sind nicht enthalten.

Wie lange ist die Lauf­zeit der Versi­che­rung?

Unbefristete Laufzeit, jährlich kündbar

Haben Sie sich für die Brillenversicherung der HanseMerkur entschieden, beträgt die Laufzeit zunächst zwölf Monate. Der Versicherungsvertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn Sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauftermin in Textform kündigen. 

Wollen Sie weiter von den Vorteilen der HanseMerkur Brillenversicherung profitieren, müssen Sie nichts tun, Ihr Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Bedenken Sie, dass Sie nach Ablauf von zwei Jahren Vertragslaufzeit Anspruch auf eine neue Brille haben. Eine Kündigung nach dem ersten Versicherungsjahr ist also nicht zu empfehlen.

Wann und wie zahle ich?

Versicherungsbeitrag

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Er ist zu Beginn eines jeden Versicherungsjahrs fällig und wird per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto abgerufen. Der erste Beitrag ist nach Aushändigung der ersten mit dieser Versicherung erworbenen Brille fällig. 

Die Höhe des Beitrags beläuft sich auf 10 Euro für eine Einstärkenbrille und 50 Euro für eine Mehrstärkenbrille

Was muss bei einer Zuzah­lungs­brille berück­sich­tigt werden?

Zuzahlungen und Sonderleistungen

Wenn Sie sich für eine Zuzahlungsbrille entscheiden, erhalten Sie folgende Versicherungsleistung auf den Kaufpreis:

  • Bei einer Einstärkenbrille werden 15 Euro auf den Kaufpreis gutgeschrieben (je Einstärkenglas 5 Euro und 5 Euro für die Brillenfassung).
  • Bei Mehrstärkenbrillen erhalten Sie eine Gutschrift über 70 Euro (je Glas 32,50 Euro und 5 Euro für die Brillenfassung).
  • Als Sonderleistung von Fielmann erhalten Sie bei Sehstärkenänderung (ab 0,5 Dioptrien), Bruch oder Beschädigung bis 2 Jahre nach dem Kauf eine 70 % Gutschrift auf den Kaufpreis Ihrer Zuzahlunsgbrille. Hierbei übernimmt Fielmann die Differenz zur Erstattung der Versicherung.

Die Gutschrift von 15 Euro oder 70 Euro bekommen Sie auch nach Ablauf von zwei Jahren (ohne Vorliegen eines Versicherungsfalls). Entscheiden Sie sich für eine Nulltarif-Brille, erhalten Sie diese kostenlos.

Wann ist die Leis­tungs­pflicht einge­schränkt?

Eingeschränkte Leistungen in bestimmten Fällen

In verschiedenen Ausnahmefällen übernimmt die Brillenversicherung keine Leistungen, dazu gehören:

  • Beschädigung durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers 
  • Verlust oder Beschädigung der Brille aufgrund einer strafbaren Handlung 
  • Abnutzung oder Verschleiß, sofern der eigentliche Zweck der Brille nicht eingeschränkt wird

Sind Kontakt­linsen durch die Bril­len­ver­si­che­rung abge­deckt?

Kein Versicherungsschutz für Kontaktlinsen

Die Brillenversicherung der HanseMerkur gilt nur für Korrektionsbrillen, für die eine Versicherung nach Einstärkentarif oder Mehrstärkentarif abgeschlossen wurde. Kontaktlinsen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Wie erfolgt die Abwick­lung im Versi­che­rungs­fall?

Abwicklung bei Ihrem Fielmann-Optiker

Kommt es zum Versicherungsfall, wenden Sie sich an eine Fielmann-Niederlassung Ihrer Wahl. Die Abwicklung erfolgt direkt über Ihren Optiker. Die Leistungen aus Ihrer Brillenversicherung werden sofort abgerechnet, Ihnen gutgeschrieben und mit Ihrer Rechnung bei Fielmann verrechnet.

Wann kann die Nulltarif-Versicherung nicht abgeschlossen werden?

Abdeckung Grundversorgung

Erst einmal kann die Nulltarif-Versicherung von jedem abgeschlossen werden. Sollte jedoch bereits ein anderer Leistungsträger als Grundversorgung für Ihre Brille eintreten, ist der Abschluss für diese Brille nicht möglich. Hierzu zählen beispielsweise Gesetzliche Krankenkassen bei Rezeptanspruch oder Arbeitgeber, die eine Arbeitsplatzbrille bezuschussen. 

Jede weitere Brille kann aber über die Nulltarif-Versicherung abgedeckt werden.

Wie und von wem kann gekündigt werden?

Vertragsänderungen müssen in Textform erfolgen

Eine Kündigung der Nulltarif-Versicherung können Sie fristgerecht bis 4 Wochen vor Ende des Versicherungsjahres unter Angabe der Versicherungsnummer per E-Mail (fielmann@hansemerkur.de) oder als Brief (HanseMerkur Speziale Krankenversicherung AG, Postfach 570551, 22774 Hamburg) an uns richten. 

Wichtiger Hinweis! Die Kündigung kann nur vom Versicherungsnehmer oder seinem gesetzlichen Vertreter, ggf. unter Vorlage einer Vollmacht, vorgenommen werden. 

Möchten Sie den Sterbefall eines Angehörigen mitteilen, benötigen wir eine formlose schriftliche Information per Post oder per E-Mail. Bitte teilen Sie die Daten des Versicherungsnehmers (Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer) und Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift) mit, sodass wir Sie als Kontaktperson für Rückfragen hinterlegen können.

Wichtiger Hinweis! Die Nulltarif-Versicherung wird zum Sterbedatum gekündigt. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung wird der Versicherungsbeitrag anteilig erstattet. Hierfür nutzen wir das bisherige Abbuchungskonto. Sollte dies nicht mehr aktiv sein, bitten wir um Mitteilung einer aktuellen Bankverbindung.

Wann erhalte ich meinen Versicherungsschein?

Versicherungsschein direkt bei Fielmann

Der Beleg „Versicherungsantrag und -bestätigung“ wird zusammen mit dem EU-SEPA-Lastschriftmandat, dem Produktinformationsblatt und unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) direkt bei Abschluss der Versicherung von Fielmann ausgehändigt. 

Wo finde ich meine Versicherungsnummer?

Versicherungsnummer oder Mandatsreferenz

Oben auf dem Versicherungsschein finden Sie Ihre Versicherungsnummer (Versicherungsschein-Nr.). Sollten Sie diesen nicht griffbereit haben, können Sie Ihre Versicherungsnummer auch im Verwendungszweck der Abbuchung des Jahresbeitrages einsehen.

Kontakt: So errei­chen Sie uns

  • Service-Hotline: 0800 4267-3637 (Mo - Fr 8 - 18 Uhr)
  • Service-Fax: 040 4119-3050
  • E-Mail: fielmann@hansemerkur.de
  • Anschrift: HanseMerkur Speziale Krankenversicherung, Postfach 57 05 51, 22774 Hamburg

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unserem Produktinformationsblatt finden Sie mehr Informationen zu Ihrer Brillenversicherung (Nulltarif-Versicherung).

Brillenversicherung - Informationsblatt

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